Die Kultusgemeinde ist Teil der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich zugleich selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 19 der Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich iVm § 8 des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften – Islamgesetz 2015.
Daher gibt sich die „Albanische Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft“
gemäß Art. 19 der Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich Abs. (4) folgende
Die Kultusgemeinde hat im Rahmen der Gesetze und vorhandenen Ressourcen zur Befriedigung der religiösen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse ihrer Mitglieder unter der Berücksichtigung der hanafitischen Rechtsschule und der bewährten albanischen Traditionen, sowie für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen und Ausbildung des erforderlichen Personals zu sorgen. Die Kultusgemeinde fördert den interkulturellen und interreligiösen Dialogihrer Mitglieder. Sämtliche Interessen in allen religiösen Belangen, welche über den Wirkungsbereich der Kultusgemeinde hinausgehen, werden lediglich durch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich als religionsgesellschaftliche Oberbehörde wahrgenommen.
Einrichtungen der Kultusgemeinde im Rahmen der jeweiligen Benützungsregelung zu nutzen.
Ausgabenrechnung zu prüfen. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Rat über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten. Der Prüfungsbericht hat die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel zu bestätigen oder festgestellte Gebarungsmängel oder Gefahren für den Bestand der Kultusgemeinde aufzuzeigen. Weiters müssen Insichgeschäfte sowie ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben aufgezeigt werden.
Perg, 12.03.2016
Vorsitzende: Vahidin Beluli
Durch Klicken auf „Alle Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Präferenzen verwalten und nicht-essenzielle Cookies ablehnen, indem Sie auf „Einstellungen“ klicken oder „Alle Ablehnen“ wählen.
Hinweis: Einige Funktionen und Merkmale dieser Website könnten eingeschränkt sein, wenn Sie nicht zustimmen.